Windsurfing-Verein Odenwald e.V., Babenhausen

  

Grundgedanken der Seeordnung und Seedienstordnung

Der Verein beauftragt jeweils eines oder mehrere seiner Mitglieder, in der Surfsaison samstags, sonntags und an Feiertagen auf dem Vereinsgelände den "Seedienst" zu übernehmen.

Die Seediensteinteilung des Vorstands ist verbindlich, die Erledigung ist Ehrensache. Bei Nichterfüllung zieht der Rechner des Vereins ein Ausfallgeld ein.

 Der Seedienstleistende (im Folgenden kurz "Seedienst" genannt) hält sich bei der Hütte erreichbar, empfängt und informiert Gastsurfer, Vertritt den Verein gegenüber Außenstehenden, verwaltet die Vereinseinrichtungen und das Gelände und das Seeufer. Er sorgt persönlich für die Sauberkeit des Geländes und der Einrichtungen.

 Alle anwesenden Vereinsmitglieder haben den "Seedienst" zu unterstützen, sobald dieser Hilfe benötigt.

Die Einzelheiten sind in den nachfolgenden Punkten festgelegt und wurden so von der Mitgliederversammlung im März 2006 beschlossen. Ein Anhang enthält eine Aufgabenliste sowie die jeweils gültige Fassung der veränderlichen Punkte.

Babenhausen, den 18. März 2006 Windsurfingverein Odenwald e.V., Babenhausen Seite 2

 

Seedienstordnung und Seeordnung des Windsurfingvereins Odenwald e.V., Babenhausen, gegründet 1980

  1. Allgemeines

1.a) Die Mitglieder des Vereins sorgen durch einen "Seedienst" entsprechend der Satzung, dieser Seedienstordnung und der vor Saisonbeginn veröffentlichten Seedienstliste im Wechsel für Ordnung auf dem Vereinsgelände und bezüglich des Windsurfens auch auf der Seefläche.

Dies ist legitimiert durch den Pachtvertrag mit dem Seebesitzer.

Der Umfang des zu betreuenden Vereinsgeländes ist im Anhang beschrieben.

1.b) Der Seedienst wird jeweils von einem erwachsenen Mitglied wahrgenommen, und zwar derzeit jeweils an Samstagen, Sonn- und Feiertagen. Die Uhrzeiten werden in der Mitgliederversammlung beschlossen und sind im Anhang genannt.

Bedingungen, unter denen kein zumutbarer Seedienst durchgeführt werden kann, sind mit Angabe des Grundes (Dauerregen, Nötigung durch Vereinsfremde usw. ) im Seedienstordner zu vermerken. Nach Möglichkeit ist der Vorstand zu informieren (Telefonliste hängt aus).

1.c) Der Seedienst-Ausführende vertritt den Verein gegenüber Außenstehen- den und hat dabei Anspruch auf Unterstützung durch jedes anwesende Vereinsmitglied.

Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung in strittigen Fällen liegen die Seedienstliste und der Pachtvertrag in der Seedienstmappe.

1.d) Die Einteilung zum Seedienst wird bis zum "Ansurfen" vom Vorstand vor- genommen und bekanntgemacht und berücksichtigt weitestgehend die bei der Mitgliederversammlung angemeldeten Terminwünsche.

Der Seedienst kann mit anderen Mitgliedern eigenverantwortlich getauscht werden. Die korrekte Ableistung nach dieser Seedienstordnung wird durch Unterschrift in der ausliegenden Seedienstliste bestätigt.

Der Vorstand entscheidet darüber, ob gegebenenfalls der Seedienst versäumt oder wesentlich unvollständig geleistet wurde und das satzungsmäßige Ausfallgeld (z. Zt. EUR 25,-) vom Rechner einzuziehen ist. Windsurfingverein Odenwald e.V., Babenhausen Seite 3

 

  1. Benutzung des Vereinsgeländes, der Wasserfläche und die Zulassung von Gästen

2.a) Aktive Mitglieder haben jederzeit Zutritt zum See und den Vereinseinrich- tungen - außer dem Vorratscontainer.

2.b) Nichtmitglieder, die mit eigenem Brett surfen wollen sind"Gastsurfer" und als solche herzlich willkommen. Sie müssen ihre Haftung für die Teilnahme am Seebetrieb durch Unterschrift eindeutig bestätigen. Dann können sie gegen eine einheitliche Gastgebühr (Preis s. Anhang) für das Vereinsgelände und die Wasserfläche zugelassen werden, sofern dadurch nicht eine Regatta- Veranstaltung behindert würde.

Der Seedienst ist verpflichtet, nach Unterzeichung des vollständigen Eintrags in der Gastsurferliste (Name, Ort, Kfz-Kennzeichen, Unterschrift) und nach Aushändigung einer Gastsurferkarte mit den Bedingungen die Gastsurfer- Gebühr zu kassieren.

Ausgeschlossen sind Personen, die in der Seedienst-Liste als gesperrt bezeichnet werden.

Vereinsmitglieder dürfen Gäste auf das Vereinsgelände einladen, soweit dadurch das Vereinsleben nicht beeinträchtigt oder die Ordnung auf dem Gelände gestört wird.

2.c) Bei Abwesenheit eines Seedienstes in den Seedienst-Zeiten sind die anwesenden Mitglieder verpflichtet, gegenüber Außenstehenden dessen Aufgaben wahrzunehmen.

An Wochentagen werden die anwesenden Mitglieder gebeten, die Gastgebühr zu kassieren. Windsurfingverein Odenwald e.V., Babenhausen Seite 4

 

  1. Ordnungsdienst

3.a) Der Seedienst-Ausführende hält sich bei der Hütte erreichbar und gibt sich den Mitgliedern als solcher zu erkennen. Er gewährt Mitgliedern ohne Schlüssel den Zugang zu allen Vereinseinrichtungen, sorgt aber auch dafür, dass das Zufahrtstor für Außenstehende ständig verschlossen ist. Außerdem sorgt er für die Beachtung der nachfolgenden Regeln.

3.b) Zum Parken ist der Streifen an der asphaltierten Einfahrt zu benutzen. Diese Plätze stehen vorrangig den Mitgliedern, nach Verfügbarkeit aber auch Gästen zur Verfügung. Das übrige Gelände soll nur für das Be- und Entladen befahren werden. Wohnmobile dürfen so auf der unteren Fläche abgestellt werden, dass sie die Sicht auf den See und den Zugang für Windsurfer nicht behindern.

3.c) Mitglieder und Gäste werden dazu angehalten, die Uferflächen auf dem Vereinsgelände auf 15 m Breite für das "Parken" von segelfertigen Surfbrettern und Riggs freizuhalten. Die Windsurfer sollen darauf achten, weder den Seerand noch den Uferstreifen unnötig zu versperren.

Auch an Sommertagen hat der Surfsport-Betrieb Vorrang, weil dies der Vereinszweck ist. Deshalb werden auch Mitglieder und Vereinsgäste mit Kindern gebeten, ihre Aufsichtspflicht zugunsten der Windsurfer so wahrzunehmen, dass auch Ihre Kinder diesen Vorrang beachten. Dazu gehört, dass am Surfufer keine Gruben und Sandburgen gebaut werden und die Kinder zur Unfallvermeidung Abstand von den Surfenden suchen.

3.d) Der Seedienst sorgt persönlich für Ordnung und Sauberkeit auf dem Vereins- gelände, in der Hütte und in der Toilette im Wiegehäuschen und stellt die Sauberkeit gegebenenfalls bei Beginn des Seedienstes her.

Alle Mitglieder sind aber verpflichtet, ihre eigenen Abfälle selbst mitzunehmen und den Grill zu reinigen, wenn sie ihn als letzte benutzt haben.

  1. Schlussbemerkung

Diese Regeln wurden beschlossen, um ein angenehmes Vereinsleben zu ermöglichen und den Auflagen des Pachtvertrages nachzukommen. Da sie im Wechsel für alle Mitglieder gelten, sollten sie von den Ausführenden ernstgenommen und von den übrigen Mitgliedern unterstützt werden.

Babenhausen, im März 2006 Windsurfingverein Odenwald e.V., Babenhausen Seite 5

 

Aufgabenliste zur Seedienstordnung, gültig ab 2006

  1. Beginn und Ende des Seedienstes

Der Seedienst beginnt jeweils samstags um 12 Uhr und endet 18 Uhr, sonn- und feiertags um 11 Uhr bis 17 Uhr.

  1. Vereinshütte und Gelände inspizieren.

Das Vereinsgelände im engeren Sinne reicht derzeit von dem Erdwall neben der Vereinshütte bis zum Fuß des ehemaligen Vereinshügels und bis zum Tennisnetz neben dem Vorratscontainer (bzw. bis zum evtl. dort zu errichtenden Zaun).

  1. Gelände reinigen

Abfälle einsammeln, Feuerstellen beseitigen, Beschädigungen feststellen, Hütte ausfegen, Toilette im Wiegehäuschen reinigen, Abfallsäcke bereitstellen.

  1. Bade- und Liegewiesengäste

Zum Verlassen des Vereinsgeländes auffordern bzw. - je nach Lage - auf unseren Pachtvertrag (Hausherrenrechte) hinweisen und zur Rücksichtnahme auffordern.

  1. Zugang und Verkehr

Mitglieder ohne Schlüssel einfahren lassen, Hütte und ggfs. Toilette und Vereinscontainer (ohne Vorratscontainer) zugänglich machen.

An Tagen mit Badebetrieb Zufahrtstor v e r schlossen, sonst mindestens geschlossen halten. Parkplätze an der geteerten Zufahrt vorrangig für Mitglieder zuweisen; Gastsurfer evtl. zum Ab- und Aufladen einfahren lassen, aber um Parken ausserhalb bitten.

  1. Gastsurfer

Gastsurfer begrüßen, informieren, Gastkarte ausstellen (EUR 10,- je Tag) und in Gastsurferliste eintragen. Windsurfer, die an anderen Uferstellen starten, zur Zahlung der Gastgebühr oder dem Verlassen des Sees auffordern. Kitesurfer sind unerwünscht.

  1. Gärtnerarbeiten

Zu hohes Gras (über 25 cm) abmähen (nicht in Trockenperioden!) bzw. abends wässern.

  1. Seedienst-Ende

Tische und Bänke, evtl. Sonnenschirme mit Hilfe der anwesenden Mitglieder einräumen, Container einräumen, bzw. dableibende Mitglieder dazu verpflichten.

   

WSVO-Vorstand im März 2006

  

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